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Positives Urteil für Frese im Patent-verletzungsstreit mit Flowcon

Das dänische See- und Handelsgericht entschied im langjährigen Patentverletzungsstreit zwischen Frese A/S und Flowcon International A/S zugunsten von Frese.

Auf Grundlage der von Frese und Flowcon sowie des dänischen Patent- und Markenamts vorgelegten Beweismittel bestätigt das Gericht, a) dass das Patent von Frese PR176350 aufrechterhalten wird, b) dass das SME-Ventil von Flowcon eben dieses Patent verletzt und c) dass die im Mai 2008 eingeräumte Unterlassungsklage in Bezug auf das Herstellen, Vermarkten und Verkaufen des SME-Ventils von Frese zulässig ist. Das Urteil wurde vom Gericht am 21. August 2015 erlassen. Es ist auf der Website von Frese A/S (www.Frese.eu) in Dänisch verfügbar. Frese hat zudem eine Zusammenfassung in Englisch erstellt.

Hintergrund:

Seit Frese A/S im Jahr 1988 seinen ersten dynamischen Volumenstromregler in den Markt eingeführt hat, ist das Unternehmen ein Wegbereiter im Bereich der Entwicklung von dynamischen Volumenstromreglern und Regelventilen. Im Jahr 2005 hat Frese das erste druckunabhängige Regelventil (PICV) auf den Markt gebracht. Seitdem wird die PICV-Technologie kontinuierlich weiterentwickelt. Vor Kurzem hat Frese zudem leistungsstarke PIC-Ventile in den Nennweiten bis zu DN 150/6 Zoll in den Markt eingeführt.

Der Patentverletzungsstreit begann vor ungefähr acht Jahren mit der Einführung des SME-Ventils durch Flowcon International A/S. Das Ventil umfasst Bauelemente, bei denen Frese annahm, dass sie das geistige Eigentum verletzen, das durch das (im August 2007 erteilte) dänische Patent PR176350 und die entsprechenden internationalen Patente geschützt ist.

Die vermutete Verletzung wurde dem Vollstreckungsgericht in Næstved (Dänemark) vorgelegt. Dieses entschied im Jahr 2008 zugunsten von Frese A/S und räumte eine Unterlassungsklage in Bezug auf das Herstellen, Vermarkten und Verkaufen des SME-Ventils von Flowcon in Dänemark ein. Frese A/S reichte die Unterlassungsklage zur Bestätigung beim dänischen See- und Handelsgericht ein. Flowcon International A/S wiederum legte Berufung gegen die Patenterteilung ein.

2010 bestätigte die dänische Beschwerdekammer für Patente und Marken die Entscheidung des dänischen Patent- und Markenamts. Flowcon International bemühte sich weiterhin gegen eine Aufhebung des Patents und im Jahr 2011 legte das Unternehmen gegen diese Entscheidung Berufung ein. Eine solche Berufung wird vor dem dänischen See- und Handelsgericht verhandelt.

2012 legte Flowcon ebenfalls Berufung bei der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts in Bezug auf die Erteilung von entsprechenden Patenten in den meisten europäischen Ländern ein. Im Jahr 2013 entschied die Beschwerdekammer zugunsten von Frese und zuungunsten von Flowcon. Somit wurde bestätigt, dass das entsprechende Patent in den meisten europäischen Ländern Gültigkeit besitzt.

Die Unterlassungsklage von 2008 und die zweite Berufung vor der dänischen Beschwerdekammer für Patente und Marken hinsichtlich der Gültigkeit des dänischen Patents aus dem Jahre 2011 wurden nun zusammen vor dem dänischen See- und Handelsgericht verhandelt. Dieses entschied wie zuvor beschrieben bei sämtlichen Belangen zugunsten von Frese A/S und zuungunsten von Flowcon International A/S. Wir weisen darauf hin, dass Flowcon gegen das Urteil vom dänischen See- und Handelsgericht vor dem obersten Gericht Berufung einlegen kann.

Neue Situation:

Mit dem Urteil vom 21. August 2015 verfügen wir nun über eine Einschätzung des Patentverletzungsstreits zugunsten von Frese. Diese kam durch vier verschiedene Verhandlungen an vier verschiedenen Schauplätzen zustande. Entsprechend zuversichtlich sind wir nunmehr, dass unser geistiges Eigentum immer noch hinreichend geschützt ist. In den meisten Ländern der Europäischen Union sowie in der Schweiz, der Türkei, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Brasilien, Kanada, den USA und China wurden Patente erteilt, die dem Patent PR176350 entsprechen und seit August 2007 gültig sind.

Nach Ansicht von Frese war und ist das Herstellen, Vermarkten, Verkaufen, Importieren, Exportieren, Warten und Liefern von Ersatzteilen des oder für das SME-Ventil von Flowcon in allen Ländern, in denen das Patent erteilt wurde, eine Verletzung des geistigen Eigentums von Frese. Frese behält sich das Recht vor, solche Rechtsverletzungen strafrechtlich zu verfolgen.

Wir stehen jedoch einem freundlichen Dialog mit Dritten, die glauben, dass sie unwissentlich unser geistiges Eigentum verletzen, positiv gegenüber, um zufriedenstellende Lösungen zu finden. Wenn Sie in Bezug darauf Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.

René Barington
Geschäftsführer